Kaltakquise per Post, Fax und E-Mail was ist erlaubt?

Kaltakquise per Post, Fax und E-Mail was ist erlaubt
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Wie machen wir wirkungsvoll auf uns  und unsere Leistung aufmerksam, eine Frage die fast alle Unternehmer bewegt. Ohne Akquise und Verkauf kein Unternehmenserfolg. Umso wichtiger ist es das wir uns auf der rechtlich sicheren Seite in der Akquise bewegen. Genau für dieses Thema habe ich mir die Rechtsanwältin Monessa Weber von Weber Legal eingeladen. Sie beantwortet die  häufigsten Fragen, die mir meine Kunden zum Thema Kaltakquise per Post, Fax und E-Mail gestellt haben.

Liebe Monessa, die Kundengewinnung ist für uns Unternehmerinnen und Unternehmer das Fundament für ein erfolgreiches Business. Kläre und doch mal auf, was Kaltakquise überhaupt ist?

Monessa Weber: Kaltakquise ist die erste Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden zu denen bisher kein Kontakt und keine Geschäftsbeziehung besteht. Es bezieht sich auf die direkte Ansprache persönlich oder per Telefon. Das kann sich auch am Bestandskunden beziehen, die für ein neues Produkt interessiert werden sollen.

Nun stellen mir meine Kunden immer wieder die Frage, ob Sie Werbebriefe zur Kaltakquise nutzen dürfen. Kannst du uns einmal erläutern unter welchen Bedingungen dies möglich ist?

Monessa Weber: Grundsätzlich ist die Werbung mit Briefen oder Werbewurfsendungen wie Prospekten oder Handzetteln erlaubt unter der Voraussetzung das diese als Werbepost gekennzeichnet ist und als Werbung zu erkennen ist.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, wenn der Empfänger geäußert hat dass er keine Werbung erhalten möchte und dies z.B. durch eine Aufschrift am Briefkasten deutlich macht. Dies gilt sowohl für Privatpersonen sowie auch Unternehmen.

Häufig werden ja auch Empfehlungen für die Neukundengewinnung genutzt ist das rechtlich zulässig, wenn ein Bekannter oder Freund einen anderen empfiehlt?

Monessa Weber: Diese Art des Marketings in dem ein Freund oder Bekannter einen anderen für ein Produkt oder eine Leistung empfiehlt ist rechtlich nicht zulässig, da sie irreführend ist.

Das Faxgerät ist ja auch eine Möglichkeit potentiell Kunden flächendeckend zu erreichen, ist dies im Rahmen der Kaltakquise erlaubt?

Monessa Weber: Da das Faxgerät durch eingehende Werbung blockiert werden würde, ist es eine unzumutbare Belästigung des Empfängers zumal auch noch dadurch ungewollte Kosten für den Empfänger entstehen.

Unter welchen Bedingungen ist Fax-Werbung erlaubt?

Wer Werbung per Fax versenden möchte, muss die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen haben. In diesem Falle reicht es nicht aus, dass Geschäftskontakte bestehen oder bestanden haben. Zusätzlich müssen die Angaben auf dem Fax richtig sein und die Anschrift des Absenders aufweisen.

Nun werden ja auch häufig E-Mails in der Kaltakquise genutzt, unter welchen Bedingungen ist das rechtlich zulässig?

Monessa Weber: Auch hier gilt der Grundsatz, dass eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen muss. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass der Empfang einer E-Mail das Gerät zwar nicht blockiert, aber der Zeitaufwand für das Sortieren von unaufgeforderten Werbemails erheblich sein kann und der Empfänger auch noch in seiner Privatsphäre gestört wird.

Ab wann gilt ein Unterlassungsanspruch?

Monessa Weber: Der BGH hat bereits beim Versenden der ersten Werbemail einen Unterlassungsanspruch zugesprochen.

Wie ist es, wenn ich den Empfänger einer E-Mail auffordere sich aus dem Verteiler auszutragen?

Monessa Weber: Die ausdrückliche Einwilligung lässt sich dadurch nicht umgehen. Es bleibt dabei, bei jeder Werbemaßnahme per E-Mail ist der Absender verpflichtet sich eine Einwilligung einzuholen und außerdem in der Kopf oder Betreffzeile anzugeben, dass es sich hier um eine Werbemail handelt.

Wie ist es, wenn schon länger Geschäftskontakte bestehen und der Kunde schon ein paarmal gekauft hat?

Monessa Weber: Die Annahme, dass bei Geschäftskontakten eine Einwilligung unterstellt werden könnte, stimmt nicht ganz. Um eine ausdrückliche vorherige Einwilligung führt leider kein Weg vorbei.

Wie sieht, das in der Praxis aus angenommen ich habe arbeite mit einem Autoresponder der Kundenanfragen bzw. Bestellungen automatisiert beantwortet?

Diese E-Mails sind grundsätzlich zulässig, aber Achtung, wenn im Autoresponder-Text ein Werbetext oder Werbung für bestimmte Produkte und Dienstleistungen enthalten sind oder danach versendet werden handelt es sich um Werbeemails die nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung zulässig sind. Für alle Online Händler oder andere Werbetreibende gilt es die E-Mail aus werbliche Inhalte zu überprüfen und dies zu verändern. Dazu liegt ein Urteil des  BGH vor.

Liebe Monessa, ich danke dir, dass du uns über die rechtlichen Aspekte der Kaltakquise in Bezug auf Post, Fax und E-Mail aufgeklärt hast. Ich freue mich schon auf den zweiten Teil des Interviews, in dem es um die Telefonische Kaltakquise geht.

Autorin: Rechtsanwältin Monessa Weber

Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen sollen dem Leser einen Überblick über die rechtlichen Aspekte der Kaltakquise geben und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Autorin übernimmt daher keine Gewährleistung und keine Haftung. Mit der Klärung von konkreten Fragen sollte ein Rechtsanwalt betraut werden.

 

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8 Gedanken zu „Kaltakquise per Post, Fax und E-Mail was ist erlaubt?

  1. Vielen Dank für die wichtigen Infos.
    Habe ich das richtig verstanden, daß bei jeder Werbe-Mail vorher erneut die Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss?
    Wie sieht es denn bei Benutzung einer E-Mail-Marketing-Software aus? Stellt dort das Double Opt In-Verfahren die Einwilligung des Kunden für alle E-Mails dar?

    1. Vielen Dank für den Artikel!

      Frage 1: Wie kann ich denn dann überhaupt einen Businesskunden in der Kaltakquise ansprechen, der für mich interessant ist? Ich darf weder anrufen noch schreiben?

      Frage 2: Dann kann ich im Gegenzug alle, die mir Werbemails schicken oder mich einfach anrufen, abmahnen? Das sind ne Menge. Oft traue ich mir gar nicht, den Abmelde-Button zu nutzen, weil ich befürchte, einen Trojaner runterzuladen. Wie geht man damit um?

      1. Hallo Susanne,
        vielen Dank für deine Fragen. Wenn du eine rechtssichere Auskunft möchtest, hat Monessa Weber angeboten, das du ihr deine Fragen gern per E-Mail stellen kannst, da es so viele verschiedene Dinge zu beachten gibt und sie die nicht pauschal beantworten kann.

        Ich für mich kann sagen, das ich nur im B2B Bereich akquiriere und dort ist die Telefonakquise mit Einschränkungen erlaubt. Hier findest du weiterführende Informationen dazu: https://www.akquise-plus.de/2017/12/12/telefonische-kaltakquise-was-ist-erlaubt/

        Beste Grüße
        Christina Bodendieck

  2. Hallo Frau Heise,
    gern gebe ich diese Frage direkt an Monessa Weber weiter und melde mich sobald ich eine Antwort habe.
    Beste Grüße
    Christina Bodendieck

  3. Danke für diesen tollen Artikel. Es hat Spaß gemacht, ihn zu lesen. Auch gut zu wissen, dass Werbung per Brief noch erlaubt ist, man es aber als Werbepost deklarieren muss. Könnte man jedoch theoretisch einen Brief so gestalten, als würde es von einer privaten Person kommen? Und wie groß muss Werbebrief draufgeschrieben sein?

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